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Erholungsgebiet Lidopark | Ein Kommentar von Gregor Beikircher

Wohlgemerkt: Das Lido ist gleichzeitig mit dem übrig bleibenden und wertvollen Teil des Gartens der Villa Fabbrani in Köstlan Ende der 90-iger Jahre mit Beschluss des Gemeinderates Brixen und mit positivem Gutachten der Landschaftsschutzkommission des Landes unter Schutz gestellt worden.

Gregor BeikircherDiese Unterschutzstellung ist in Absprache mit dem damaligen Bürgermeister Klaus Seebacher mit mir als Gemeinderat und Umweltbeauftragter vereinbart und dann auch im Gemeinderat so beschlossen worden, nachdem ich die Initiative zur Unterschutzstellung ergriffen hatte. Dies war einerseits ein Ausgleich zur sehr intensiven Verbauung eines Teilbereiches vom Garten der Villa Fabbrani und dasselbe Gedankengerüst hat sich dann auch beim Lido ergeben, nachdem auch dort auf der Südseite in der Sportstruktur und gleichzeitig an der Westseite durch die Discothek Max zwei sehr intensiv betriebene Strukturen vorhanden sind, die für die Erhaltung der Ruhe- und Erholungszone Lido nicht etwa förderlich sind.

Würde man jetzt zur Verlegung der Tennisplätze vom Prielgelände ins Lido einen Teil des Parkes mit Wasserfläche zuschütten, so müsste das Unterschutzstellungsdekret bzw. der damalige Beschluss abgeändert oder eventuell aufgehoben werden und die gesamte Unterschutzstellung wäre in Gefahr, hinfällig zu werden. Und dies sollte und darf sich die Stadt Brixen mit den wenigen Erholungszonen in unmittelbarer Nähe zum Stadtkern im Sinne der Allgemeininteressen sicher nicht leisten.

Gregor Beikircher – Umweltbeauftragter

Gedanken zur Koalitionshaltung anlässlich der Disziplinierung zur Volksabstimmung Ploseseilbahn

Ein Beitrag von Gregor Beikircher

Gregor BeikircherDas Wort Gruppendisziplin oder Fraktionszwang, das hier immer wieder gebraucht wird, erinnert an die Haltung rigider Besatzer und spiegelt genau die Haltung jener wider, die glauben alles nach Macht und Einfluss lenken und leiten zu können. Und diese Zeiten sollten in Südtirol eigentlich schon längst aufgearbeitet und vorbei sein.

Wichtig wäre allerdings eine Argumentationspflicht und eine Abstimmung dazu nach bestem Wissen und Gewissen. Dann würde dieses diktatorische Befehl- und Machtdenken von Führungsparteien endlich einmal aufhören und es würde ein Kompetenzdenken und ein Abwägen nach tragfähigen Argumenten Einkehr halten, anstatt nach Fraktionszwang. Dann würde eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gruppen und Denkweisen sicher nachhaltiger und auf einer tragfähigeren Basis aufgebaut.

Geplante Volksabstimmung Plose-Seilbahn | Beschlussvorlage für den Gemeinderat am 4. April 2013

Ein Beitrag von Gregor Beikircher

Gregor BeikircherFür den im Gemeinderat Brixen dringlich vorgesehenen Beschluss für die Volksabstimmung über die Ploseseilbahn vom Bahnhof aus fehlen derzeit genau jene Grundlagen, welche die Befürworter uns immer als vorhandene Machbarkeit für den Standort Bahnhof vorgeben : a) die schriftlich vertragliche Grundverfügbarkeit von der RFI, b) der schriftliche Nachweis für das Überfahrtrecht über das östlich vom Bahnhof gelegene Militärareal, c) das Urbanistik- und Umweltgutachten samt Finanzierungkalkulation mit den entsprechenden schriftlichen Zusagen. Die Bauleitplaneintragung der Trasse mit einem Strich in der Landschaft ist von den zuständigen technischen und politischen Gremien in Bozen noch gar nicht behandelt und niemand weiß noch, ob dies positiv ausgeht, geschweige denn, ob auch noch die verbindlichen schriftlichen Zusagen der RFI und der Militärbehörde dazu überhaupt eingehen. Über etwas, was derzeit noch so vage in der Luft hängt, jetzt schnell im Gemeinderat eine Volksabstimmung zu beschließen, ist fahrlässig. Schließlich kostet die Volksabstimmung allein schon ca. 80.000 Euro.

Inzwischen ist der Bürgermeister zwar mit einigen Unterlagen der RFI und der des Generals der Südtiroler Militärführung herausgerückt, die mir vorher noch nicht bekannt waren oder nur vom Hörensagen über andere Kanäle kolportiert wurden. Diese sollten die konkrete Zusage der Verfügbarkeit der Areale ergeben. Das Schreiben von General, C. A. Alberto Primicerji, ist aber einzig ein „parere favorevole“ , von örtlicher Seite zur Verwirklichung des Seilbahnprojektes, datiert bereits vom 24.10.211. Vom der tatsächlich zuständigen Militärbehörde in Rom bzw. vom zuständigen Verteidigungsministerium liegt noch nichts vor. Auch von der Abteilung des RFI in Verona liegt nur ein einfaches Schreiben vor, datiert mit 18.12.2012, worin zwar „die Machbarkeit des Werkes“ erlaubt wird, jedoch wird auch hier präzisiert, dass eine endgültige Bewertung erst später erfolgen kann. Die Behandlung der Bauleitplaneintragung durch die zuständige Urbanistikbehörde im Land mit den entsprechenden Gutachtenfehlt noch gänzlich und somit auch jegliche konkrete Grundlage der Machbarkeit.

Somit kann man nicht eine Volksabstimmung allein auf solch wackelige Grundlagen eines Standortes zuschneiden. Wenn man die Seilbahnverbindung vom Tal aus wirklich mehrheitlich will (was auch noch zu überprüfen ist), dann müsste man eine Volksbefragung über mehrere konkret überprüfte Standorte ausschreiben, woraus man jenen Standort auswählt, der mehrheitlich bevorzugt wird und auch finanzierbar ist.